Aktuelles
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Ab sofort kann bei der Stadt Lichtenau der private Bedarf an Brennholz angemeldet und bestellt werden. Die Anmeldungen für frisches Brennholz und Flächenlose werden ausschließlich über die Stadt Lichtenau und vorerst nur von Ortsansässigen angenommen. Anmeldeschluss ist der 09.11.2025.
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Ab dem 01.09.2023 darf die Stadt Lichtenau Johannes Volmer als neuer Förster in Lichtenau willkommen heißen.
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Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des Baden-Württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.





