Bauen und Wohnen in Lichtenau
Lichtenau ist heute eine gesunde Kommune in ländlich frischer Atmosphäre. Eine Kleinstadt mit zwei Gewerbegebieten und sorgfältig geplantem Wachstum, die sich gleichzeitig die Erhaltung der idyllischen Auwälder zum Ziel gesetzt hat.
Auch die in den siebziger Jahren eingemeindeteten Stadtteile Grauelsbaum, Muckenschopf, Scherzheim und Ulm leisten ihren Beitrag zu dem Lichtenau, wie es sich heute präsentiert: Eine liebenswürdige Stadt mit Charme und Flair!
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können über die Gemeinden gestellt werden. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Jahresprogramm.
ELR - Wichtigstes Strukturprogramm des Landes
ELR - Informationen und Antragsformulare
Weitere Informationen
- Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude in Baden-Württemberg finden Sie hier
- Förderungen durch die L-Bank finden Sie hier
- Fördermittel für Neubau und (energetische) Gebäudeoptimierung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sowie Klimafinanzierung über den Klimafonds finden Sie hier
Antrag auf Wasserversorgung und Entwässerungsantrag
Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlichkeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).
Hier sind die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegten Bauleitpläne der Stadt Lichtenau aufgelistet.
Städtebauliche Erneuerung "Stadtkern" von 2003 bis 2013
Bebauungspläne
Hier finden Sie die Bebauungspläne aufgeteilt in schriftlicher und zeichnerische Teil