Aktuelles zu den Wahlen
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Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
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Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Stadt Lichtenau - wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Lichtenau, Bürgerbüro, Hauptstraße 15 in 77839 Lichtenau -barrierefrei - für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
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Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
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Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.