Aktuelles
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Um der Ausbreitung des Corona-Virus auch weiterhin entgegenzuwirken, wird die Stadt Lichtenau sowohl zum Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch der Beschäftigten des Rathauses und der Ortsver-waltungen direkte Kontakte auch künftig auf ein zwingend erforderliches Maß beschränken und den freien Zutritt zum Rathaus/den Ortsverwaltungen begrenzen.
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Seit dem 27. April 2020 gibt es in allen Kitas im Stadtgebiet Lichtenau eine erweiterte Notbetreuung. Die Nachfrage nach Plätzen in der Notbetreuung ist noch immer ungebrochen.
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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes hat der Ge-meinderat der Stadt Bühl am 27.05.2020 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle beschlossen: