Aktuelles
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über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
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Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
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Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung werden ab 01.02.26 im Amtsblatt und der Presse runde und halbrunde Geburtstage (70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. und alle ab 100 Jahre) sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht.





