Aktuelles
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Auf Grund der weiterhin steigenden Fallzahlen von mit dem Coronavirus infizierten Personen, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, den Zutritt ins Rathaus und die Ortsverwaltungen weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung zu ermöglichen.
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Aufgrund der seit dem 08.11.2020 in Kraft getretenen Verordnung Einreise-Quarantäne sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg nach Baden-Württemberg einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben u. a. verpflichtet eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen.
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Gemäß Corona-Verordnung in Verbindung mit der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen) wurden folgende Regelungen für Trauerfeiern und Beisetzungen/Bestattungen auf den Friedhöfen in Lichtenau (Stand 26.10.2020) festgelegt:
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
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über Beschränkungen der Gastronomie und der Besucherzahl von Messen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2)