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zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den Seen I, II und III.
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zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den Seen I, II und III.
Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das
Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0