Aktuelles
-
Zurück zu den üblichen Zeitfenstern
-
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes hat der Ge-meinderat der Stadt Bühl am 27.05.2020 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle beschlossen:
-
Lichtenau hält zusammen und unterstützt sich. -
Nach diesem Motto haben sich die Erzieherinnen der Kindertagesstätten der Stadt Lichtenau spontan bereit erklärt, für alle Kolleginnen und Kollegen der Stadt Lichtenau mehrere Mund-Nasen-Schutz-Masken für den täglichen Wechsel zu nähen. -
Nach wie vor stellt die Coronavirus-Pandemie für den Großteil der Eltern in vielerlei Hinsicht eine enorme Belastung dar, da sich Kindergärten und Schulen noch immer nicht im Normalbetrieb befinden.