Ab 1. Mai 2025: Digitale Bilder für Ausweisdokumente
??Digitale Bilder für Ausweisdokumente
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe in Kraft.
Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess zu vereinheitlichen.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotostudios oder Dienstleistern (z. B. Drogeriemärkten) erstellt werden* . Diese können die digitalen Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden. Fotostudios, die diesen Service anbieten, können Sie z.B. unter www.e-passfoto.de finden.
???Mitgebrachte Fotos sind nicht mehr zulässig
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen keine mitgebrachten Lichtbilder mehr verwendet werden.
Weder gedruckte Fotos noch digitale Dateien auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen genutzt werden.
??Eine Aufnahme beim Pass- und Meldeamt der Stadt Lichtenau ist derzeit noch nicht möglich, da uns die Bundesdruckerei eine entsprechendes Fototerminal für digitale Passbilder noch nicht liefern konnte.
??Die Aufnahme der Passbilder im Pass- und Meldeamt beträgt künftig 6,00 Euro.
Die Neuregelung wird zum 01.05.2025 bundesweit umgesetzt. Bei einer bundesweiten Verfahrensumstellung kann es anfangs bestimmt zu einigen technischen Problemen kommen.
Antragstellende Personen sollten daher rechtzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Fotostudio oder einem geeigneten Dienstleister vereinbaren, um Verzögerungen in Antragsprozess zu vermeiden.
?? Bei Führerscheinanträgen ist auch nach dem 01.05.2025 ein Lichtbild in Papierform beizufügen.
?? Ebenfalls ab Mai 2025 wird der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können auf Wunsch, gegen eine Gebühr per Post an die Privatadresse verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.
?? Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.