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Aktuelles
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Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung werden ab 01.02.26 im Amtsblatt und der Presse runde und halbrunde Geburtstage (70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. und alle ab 100 Jahre) sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht.
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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und die Behandlung des Jahresergebnisses
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