Stadt Lichtenau

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Vermietung von städtischen Wohnungen -

Die Stadt Lichtenau vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Mietwohnung in der Mooser Str. 4:
Wohnung Nr. 5 im DG (65,26 m² Wohnfläche):
Die Wohnung ist in folgende Bestandteile untergliedert: 1 Küche/Wohnbereich,
2 Zimmer,1 Bad, 1 Abstellraum und eignet sich vor allem Paare und Familien mit bis zu 4 Personen. Die monatliche Kaltmiete beträgt 652,60 €, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen betragen 350,00 €.
 
Die Kaution beträgt je Wohnung drei Nettokaltmieten und ist zu Beginn des Mietverhältnisses bei der Stadt Lichtenau zu hinterlegen.
 
Bitte bewerben Sie sich bis 07.08.2026 unter Angabe von Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnisse der Personen, die in die Wohnung einziehen möchten und senden Sie uns die Bewerbung per Post (Rathaus Lichtenau, Rechnungsamt, Hauptstr. 15, 77839 Lichtenau) oder per E-Mail an werder(@)lichtenau-baden.de zu.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft bei.
 
Die Bewerbung stellt keinen verbindlichen Anspruch auf die Begründung des Mietverhältnisses dar. Das Mietverhältnis wird nur durch Abschluss des Mietvertrags begründet.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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