Verkauf von Brennholz aus dem Wald der Stadt Lichtenau
Aus dem Stadtwald der Stadt Lichtenau stehen aktuell Brennholz lang und Flächenlose zur Verfügung. Ab sofort kann aus diesem Grund Brennholz nachbestellt werden. Es bestehen keine Mengenbegrenzungen.
Die Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und dem Sägeschein (keine Datenübernahme aus bisherigen Brennholzbestellungen) per E-Mail an j.volmer(@)landkreis-rastatt.de.
Revierleiter Herr Volmer ist für Rückfragen zum Brennholzverkauf unter der Tel.-Nr. 0170/2760910 erreichbar.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Lichtenau für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Wald der Stadt Lichtenau an Verbraucher (AGB-Brh-Fl) vom 16.10.2023. Die AGB-Brh-Fl der Stadt Lichtenau sind auf der Website der Stadt Lichtenau (unter der Kategorie „Rathaus – Service - Ortsrecht“) zu finden und im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau in Papierform verfügbar.
Die Stadt Lichtenau ist nach PEFC zertifiziert. Somit gelten die einschlägigen Vorschriften dieses Zertifizierungssystems. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB-Brh-Fl.
Weitere Informationen zu den Anforderungen des PEFC-Waldstandards sind im Merkblatt „PEFC-Praxishilfe Private Brennholzselbstwerber“ unter folgenden Link zu finden: https://www.pefc.de/media/filer_public/a7/e8/a7e8a29d-c43e-47a6-94ce-a4e06a430f38/50190_ph04_brennholzwerber_digital.pdf
Das Merkblatt „PEFC-Praxishilfe Private Brennholzselbstwerber“ ist auf der Website der Stadt Lichtenau (unter der Kategorie „Rathaus – Service - Informationen und Formulare“) verlinkt.





