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Landtagswahl Baden-Württemberg am 8. März 2026

Allgemeine Informationen
Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. Erstmalig können Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren den Landtag in Baden-Württemberg wählen. Wahlberechtigt sind dabei deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.
Mit Ihrer Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.
Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei bzw. deren Landesliste. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl 6. März, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 08. März 2026 um18 Uhr bei der Stadt Lichtenau, Hauptstraße 15 eingehen.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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