Stadt Lichtenau

Seitenbereiche

Navigation

Hinweis zur Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Im Rahmen der Satzung über die Verpflichtung zur Schneeräumung und Streuung hat die Stadt Lichtenau den Anliegern von Straßen in der geschlossenen Ortslage eine Räum- und Streupflicht auferlegt.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Eigentümer und Nutzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder deren Grundstück über die Straße zugänglich ist – dazu gehören sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter oder Pächter.
Was ist zu tun?

  • Gehwege räumen und bestreuen: Bei Schneefall sind die Gehwege zu räumen, bei Schnee- und Eisglätte ist eine Streuung vorzunehmen. Wenn keine Gehwege vorhanden sind, ist der Straßenrand auf einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen und zu bestreuen.
  • Streumaterial: Zum Bestreuen sollten Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Auf den Einsatz von Streusalz sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

  • Werktags müssen Gehwege bis spätestens 7.00 Uhr geräumt oder gestreut sein.
  • An Sonn- und Feiertagen gilt eine spätere Frist: bis 8.00 Uhr.
  • Bei anhaltendem Schneefall oder ständiger Eisglätte ist die Räum- und Streupflicht nach Bedarf zu wiederholen.
  • Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.

Haftung bei Verstößen
Wer seinen Räum- und Streupflichten nicht nachkommt und dadurch ein Unfall entsteht, kann für den Schaden haftbar gemacht werden.
Parkende Fahrzeuge
Oft behindern parkende Fahrzeuge das Schneeräumen und Streuen, besonders in engen Wohnstraßen. Damit die Straßen schnell und effektiv geräumt werden können, bitten wir die Anlieger, ihre Fahrzeuge bei angekündigtem Schneefall möglichst auf privaten Stellplätzen abzustellen.
Ihr Beitrag für sichere Gehwege im Winter!
Durch das Einhalten dieser Regeln tragen alle dazu bei, die Gehwege sicher zu halten und Unfälle zu vermeiden.
 

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

zur Homepage