Stadt Lichtenau

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Hohe Waldbrandgefahr

Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der langanhaltenden Trockenheit ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch.
Waldbrände lassen sich vermeiden.
Wir bitten Sie im Wald keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegzuwerfen und nicht im Wald zu rauchen.


Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
1.   Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
2.   Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
3.   Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
4.   Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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