Stadt Lichtenau

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Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Wald der Stadt Lichtenau

Ab sofort kann bei der Stadt Lichtenau der private Bedarf an Brennholz angemeldet und bestellt werden.
Die Anmeldungen für frisches Brennholz und Flächenlose werden ausschließlich über die Stadt Lichtenau und vorerst nur von Ortsansässigen angenommen. Anmeldeschluss ist der 17.11.2023.
Für die Anmeldung von Brennholz und Flächenlosen verwenden Sie bitte das umseitig abgedruckte Formular (dieses ist auch auf der Website der Stadt Lichtenau abrufbar). Bitte senden Sie dieses per E-Mail an buergerbuero(@)lichtenau-baden.de oder werfen es im Briefkasten des Rathauses ein. Über den fristgerechten Eingang Ihrer Bestellung werden Sie per E-Mail informiert. Diese Information stellt jedoch keine Annahme Ihrer Bestellung dar und es entsteht damit noch kein Kaufvertrag, sodass auch kein Anspruch auf das bestellte Brennholz bzw. Flächenlos besteht.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Lichtenau für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Wald der Stadt Lichtenau an Verbraucher (AGB-Brh-Fl) vom 16.10.2023. Die AGB-Brh-Fl der Stadt Lichtenau sind auf der Website der Stadt Lichtenau zu finden und im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau ausgelegt.
Die Stadt Lichtenau ist nach PEFC zertifiziert. Somit gelten die einschlägigen Vorschriften dieses Zertifizierungssystems. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB-Brh-Fl.
Wir möchten Sie bitten, nur so viel Brennholz anzumelden, dass der eigene Bedarf gedeckt werden kann. Sofern die Summe aller eingegangenen Bestellungen die zur Verfügung stehende Holzmenge überschreitet, behält sich die Stadt Lichtenau die Kürzung der Bestellmenge oder das Ausweichen auf andere Holzarten vor. Es gelten die in den AGB-Brh-Fl festgelegten Regelungen zum Verkaufsgegenstand- und verfahren.
Bei der Anmeldung für Selbstwerberholz und Brennholz lang ist verbindlich anzugeben, ob ein Motorsägenkurs absolviert wurde, nur dann kann Holz im Wald zur eigenen Aufarbeitung zugeteilt werden.
Wer sein Los oder Brennholz der letzten Vergabe noch nicht fertiggestellt und aus dem Wald verbracht hat, wird um Fertigstellung bis zum 17.11.2023 gebeten, da der Anspruch auf das Flächenlos ansonsten verfällt und es anderweitig zugeteilt wird.
Revierleiter Herr Volmer ist für Rückfragen unter der Tel.-Nr. 0170/2760910 erreichbar.

 

Nach Baumarten/-gruppen lauten die Preise für Brennholz wie folgt:

Baumart/Baumartengruppe

Bruttopreis (inkl. USt) pro Festmeter

Reine Buche

80 €

Buche gemischt mit sonstigem Hartlaubholz oder reine sonstiges Hartlaubholz (Eiche, Esche, Ahorn, Hainbuche, sonst. Hartlaubholz)

75 €

Rot- Erle

60 €

Weichlaubholz (Pappel, Weide)

40 €

Nadelholz

55 €

 
Preise für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Schlagraum:
Die Preise für Lauholz liegen je nach der Qualität des Holzes und des Aufwands für die Aufarbeitung/Bringung bei 9 bis 22 €/Raummeter, bei Nadelholz (und Weichlaubholz) zwischen 7 und 17 €/Raummeter.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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