Stadt Lichtenau

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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung werden ab 01.02.26 im Amtsblatt und der Presse runde und halbrunde Geburtstage (70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. und alle ab 100 Jahre) sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht.

Sollten Sie künftig eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt / der Presse wünschen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Einwilligung.
Diese finden Sie unter dem Text als pdf-Datei zum ausdrucken.

Die Einwilligung ist auf unbestimmte Zeit gültig und kann jederzeit vor Eintritt des wöchentlichen Redaktionsschlusses der jeweiligen bevorstehenden Amtsblattausgabe schriftlich widerrufen werden.

Zur Info:
§ 4a Bundesdatenschutzgesetz
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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