Stadt Lichtenau

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Vermietung von städtischen Wohnungen -

Vermietung von städtischen Wohnungen -
hier: Vermietung einer Wohnung im Ortsteil Scherzheim
 
Die Stadt Lichtenau vermietet ab dem 01.05.2026 die Mietwohnung in der Waldstr. 42 (Lage: Ost).
Die Mietwohnung weist eine Wohnfläche von 79,66 m² auf und ist in folgende  Bestandteile untergliedert: 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, 1 Flur, Keller. Die Wohnung eignet sich aus diesem Grund vor allem für Paare und kleine Familien mit bis zu 4 Personen. Zur Wohnung gehören ebenfalls eine Garage sowie ein an die Wohneinheit angrenzender Garten. Die monatliche Kaltmiete beträgt 557,62 €, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen betragen 200,00 €. Die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten und ist zu Beginn des Mietverhältnisses bei der Stadt Lichtenau zu hinterlegen.
 
Bitte bewerben Sie sich bis 26.02.2026 unter Angabe von Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnisse der Personen, die in die Wohnung einziehen möchten und senden Sie uns die Bewerbung per Post (Rathaus Lichtenau, Rechnungsamt, Hauptstr. 15, 77839 Lichtenau) oder per E-Mail an werder(@)lichtenau-baden.de zu.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft bei.
 
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung keinen verbindlichen Anspruch auf die Begründung des Mietverhältnisses darstellt. Das Mietverhältnis wird nur durch Abschluss des Mietvertrags begründet.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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