Stadt Lichtenau

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Bürgerinformation zum Start der kommunalen Wärmeplanung

Die Stadt Lichtenau startet offiziell mit der kommunalen Wärmeplanung. Damit beginnen wir einen wichtigen Prozess, der zwar nicht alle Herausforderungen löst, jedoch konkrete Handlungsoptionen aufzeigt und dabei hilft, die anstehenden Aufgaben strukturiert und priorisiert anzugehen.
 
Warum machen wir das?
In Deutschland wird mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs für das Heizen von Gebäuden benötigt. Durch die kommunale Wärmeplanung sollen lokale, wirtschaftliche und klimafreundliche Lösungen entwickelt werden. Damit wird die Stadt Lichtenau ihrer gesetzlichen Frist zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung gerecht. Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat Lichtenau bis zum 30.06.2028 Zeit. Lichtenau plant die Aufstellung des Wärmeplans bis voraussichtlich Herbst 2027.
 
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein rechtlich unverbindliches, strategisches Planungsinstrument für die gesamte Stadt. Sie umfasst Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Gebietseinteilung und Zukunftsszenarien sowie Umsetzungsstrategie und zeigt auf, wo leitungsgebundene Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung ausgebaut und weiterentwickelt werden könnten. Zudem beschreibt sie Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme sowie Potenziale zur Wärmeeinsparung. Darüber hinaus legt sie dar, wie die Wärmeversorgung des betrachteten Gebietes mittel- und langfristig gestaltet werden kann.
 
Was bedeutet das für Sie?
Die Wärmeplanung schafft Transparenz und Orientierung. Im Rahmen der Wärmeplanung wird die Stadt Lichtenau Sie regelmäßig informieren und zu gegebener Zeit um Stellungnahmen bitten. Aus der Wärmeplanung ergeben sich für Sie keinerlei Verpflichtungen.
 
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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