Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt verboten
Der Gemeinderat der Stadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den Lärmaktionsplan in seiner Fassung vom 17.03.2025 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann hier heruntergeladen werden: