Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung werden ab 01.02.26 im Amtsblatt und der Presse runde und halbrunde Geburtstage (70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. und alle ab 100 Jahre) sowie 50er-, 60er-, 65er-, 70er- und 75-er-Ehejubiläen nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass während der Schließung der Bundesdruckerei im Zeitraum vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich zum 2. Januar keine Ausweisproduktion und kein Versand dieser Dokumente stattfindet!
Im Rahmen der Satzung über die Verpflichtung zur Schneeräumung und Streuung hat die Stadt Lichtenau den Anliegern von Straßen in der geschlossenen Ortslage eine Räum- und Streupflicht auferlegt.