Stadt Lichtenau

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Neuregelung bei der Jahresablesung der Wasserzähler

Neuregelung bei der Jahresablesung der Wasserzähler


In Kürze soll die Jahresendabrechnung für die Wasser- und
Abwassergebühren erstellt werden. Auf vielfachen Wunsch wird in diesem Jahr die
Selbstablesung der Zählerstände eingeführt. Die Stadtverwaltung bittet daher
die Lichtenauer Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Alle Kunden erhalten
ein Informationsschreiben und eine Rücksendekarte von der Firma co.met GmbH
zugesendet.  Auf der Rücksendekarte muss der Wasserabnehmer den Zählerstand
und das Ablesedatum eintragen und die Daten an das Dienstleistungsunternehmen,
auf dem für ihn passenden Übertragungsweg, übermitteln.

Dies ist auf verschiedene Arten möglich:

- per Internet (Link auf: www.lichtenau-baden.de)

- per QR-Code (über das Smartphone einzugeben)

- auf dem Postweg

- per Fax an das Dienstleistungsunternehmen in Saarbrücken

- durch Abgabe der Karte im Rathaus oder bei den Ortsverwaltungen

Nähere Informationen können dem Anschreiben, das ab dem 11.12.2018 versendet
wird, entnommen werden.
Telefonische Meldungen der Ablesewerte sind ab sofort nicht mehr möglich!

Die Kunden werden gebeten, die Zählerstände bis  spätestens Donnerstag, 03.01. 2019
mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung eines Zählerstandes, so wird der Jahresverbrauch
durch die Stadt an Hand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

Für Verbrauchsmengen, die durch ein unkorrektes Ableseverhalten verfälscht werden,
erfolgt die Abrechnung der vorenthaltenen Abnahmemenge spätestens zum Zeitpunkt des
Eigentümer- oder Zählerwechsels.


Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns ganz herzlich.


Stadt Lichtenau

Rechnungsamt

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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