Stadt Lichtenau

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Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der ört-lichen Bauvorschriften "Östliche Schulstraße"

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Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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