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Das Straßengesetz sagt unter anderem aus, dass Anpflanzungen nicht angelegt und unterhalten werden dürfen, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Deshalb bitten wir die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Grundstücken die Sichtfelder (Maisfelder usw.) freizuhalten. Sie vermeiden im Falle eines Unfalls eventuelle Schadensersatzansprüche.
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