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Fütterungsverbot für Wasservögel und nächtliches Parkverbot auf den Natorampen am Rhein auf Gemarkung Lichtenau
Gerade in den Sommermonaten sind die Natorampen sehr stark frequentierte Anziehungspunkte für Erholungssuchende. Insbesondere Wassersportler, welche dort ihre Boote oder Surfbretter zu Wasser lassen, kommen aus einem weiten Umfeld oft mit Wohnmobilen an den Rhein und halten sich dann mehrere Tage auf und im Umfeld der Natorampen auf. Da dort keine öffentlichen Entsorgungs- und Sanitäreinrichtungen vorhanden sind, werden häufig wilde Müllablagerungen, Feuerstellen und menschliche Fäkalien als Folge dieser unerlaubten Aufenthalte hinterlassen. Bisher war das Parken auf den Natorampen nur auf den seitlich eingezeichneten Parkflächen erlaubt. Nunmehr wird das Parken auf diesen Flächen auf die Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begrenzt, so dass über Nacht generell keine Kraftfahrzeuge mehr auf den Natorampen abgestellt werden dürfen. Ein weiteres Problem stellt die Fütterung von wildlebenden Wasservögeln, vor allem von Schwänen an den Natorampen dar. Ob aus missverstandener Tierliebe oder als günstige Möglichkeit zur Entsorgung, verfüttern viele Menschen häusliche Lebensmittelreste an die Wasservögel. Dies wiederum führte zu einer massiven Vermehrung der Tiere in diesem Bereich und damit auch zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts. Oftmals sind die verfütterten Lebensmittel für die Tiere unverträglich und können zu Verdauungsstörungen führen. Darüber hinaus verkümmert der natürliche Instinkt der Tiere zur Nahrungssuche, dies hat eine folgenschwere Abhängigkeit von der menschlichen Fütterung zur Folge. Weiterer negativer Begleitumstand ist eine zu starke Zunahme der Rattenpopulation an den Futterstellen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Umweltschutzverordnung der Stadt Lichtenau ein Fütterungsverbot von Enten, Schwänen und sonstigen wild lebenden Wasservögeln – insbesondere an den Natorampen am Rhein – erlassen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Fütterungsverbot können nun als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
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